"(...) Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz IV schimmert daher so etwas durch wie heiliger Zorn - heiliger Zorn darüber, wie schludrig, schlampig, uninteressiert, uninformiert und unzulässig pauschaliert die Hartz-IV-Gesetzgebung zumal die Beträge für die Kinder in armen Verhältnissen festgesetzt hat. (...)"
(Aus einem Kommentar von Heribert Prantl in der
Süddeutschen Zeitung vom 9.2.2010)

"Es ist ein Skandal, dass Richter die Würde des Kindes vor dem Gesetzgeber und der Bundesregierung schützen müssen", erklärt der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Ulrich Schneider. "Von der manipulativen und willkürlichen Festsetzung der Regelsätze für Minderjährige hat das Gericht glücklicherweise nichts übrig gelassen."
(Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 9.2.2010)